- Grundlage der Familienpatenschaften ist das Recht der Familien auf Unterstützung der Erziehungsleistung nach § 16 SGB VIII und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
- Zu Beginn der Patenschaft findet zwischen der Familie und den Koordinatorinnen eine Auftragsklärung über Inhalt, Zeitrahmen und Umfang der Aktivitäten statt.
- Eine Grundvoraussetzung des Zusammenwirkens ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bedingungen.
- Entsprechend dem Wunsch der Familie und deren Situation wird mit ihr eine passgenaue Unterstützung erarbeitet. Dabei steht das Wohl der Kinder immer eindeutig im Vordergrund.
- Zusammen mit einer geeigneten Familienpatin/einem geeigneten Familienpaten macht sich die Koordinatorin auf den Weg zur Familie, um die neue Unterstützung vorzustellen und zu installieren.
- Regelmäßige Gespräche sowohl zwischen den Familienpatinnen und -paten und den Familien als auch zwischen den Familienpatinnen und -paten und den Koordinatorinnen über den Verlauf und die
Entwicklung der Patenschaft mit der Familie sichern deren Erfolg und ermöglichen eine schnelle Reaktion auf akute Veränderungen.
- Die Reflexion der Arbeit in regelmäßigen, festen Teams und die Weiterbildung zu spezifischen Themen sind Qualität sichernde Maßnahmen und eröffnen den Familienpatinnen und -paten immer neue
Blickwinkel.